AGB

Motorrad Reisen Spanien

Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden

Von der Reise können Sie jederzeit vor der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Rücktritt schriftlich zu erklären.

Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag hat der RV Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung, bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornoentgelte einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren. Im Falle eines Rücktritts fallen je nach Leistungsart folgende Entschädigungssummen an, soweit bei der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich hiervon abweichende Stornosätze angegeben sind.

 

Bis 60 Tage vor Anreise: 20%
59 – 30 Tage vor Anreise: 40%
29 – 7 Tage vor Anreise: 70%
6 – 0 Tage vor Anreise: 90%
der gebuchten Leistung

 

Wird bei einer Buchlungen von Gruppen, durch Stornierung einzelner Personen, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die der Motomania´eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist Motomania´ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.

Lässt sich der Kunde bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, so sind dem Motomania´alle entstehenden Kosten zu erstatten. Die Mindestgebühr beträgt 35 €. Die Kosten können jedoch erheblich darüber liegen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.

Reiseversicherungen

Unsere Preise enthalten keine Versicherungen, außer es wird in den Leistungen ausdrücklich darauf hingewiesen. Wir empfehlen in jedem Fall eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen. Private Haft und Unfallversicherung ist generell zu empfehlen.

 

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Motomania´(Fahrschule Oscar GmbH)  ist Berlin. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Motomania´ keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von Motomania´ um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

 

Gefahren des Motorradfahrens
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich. Stand: Oktober 2024